Lizenzvereinbarungen
Schullizenz und Einzellizenz
Lizenzvereinbarung (Schullizenz)
Präambel
Die Anne Roerkohl dokumentARfilm GmbH, Von-Vincke-Straße 10, 48143 Münster, im Folgenden „Lizenzgeberin“ genannt, ist Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an dem unter der Mediathek https://mediathek.dokumentarfilm.com/ angebotenen Filmmaterial. Bei dem Filmmaterial handelt es sich um Dokumentarfilme für den Schulunterricht. Es werden verschiedene „Pakete“ angeboten (z.B. nur Deutschfilme; nur Geschichtsfilme; Geschichts- und Deutschfilme zusammen). Über die Mediathek https://mediathek.dokumentarfilm.com/ bietet die Lizenzgeberin dem Kunden den Erwerb einer Jahreslizenz zur Nutzung des Filmmaterials an. Mit dieser Lizenzvereinbarung sollen dem Kunden der Lizenzgeberin die zur Nutzung des Filmmaterials zu privaten Zwecken und zu nicht kommerziellen Zwecken in Bildungseinrichtungen erforderlichen Rechte räumlich beschränkt eingeräumt werden. Bestandteil der Lizenzvereinbarung ist auch das didaktische Begleitmaterial zu den Dokumentarfilmen, welches registrierten Kunden als PDF- bzw. Word-Dokument zum Download zur Verfügung gestellt wird.
1. Rechte am Filmmaterial
1.1 Das über das Shop-System der Mediathek https://mediathek.dokumentarfilm.com/ der Lizenzgeberin im Rahmen des Erwerbs einer Jahreslizenz zum Abruf über das Internet dem Kunden zur Verfügung gestellte Filmmaterial darf zu privaten Zwecken durch das Lehrpersonal und zu nicht kommerziellen Zwecken im Unterricht an Bildungseinrichtungen verwendet werden. Das Recht zur Verwendung des Filmmaterials zu nicht kommerziellen Zwecken im Unterricht an Bildungseinrichtungen umfasst auch das Recht, das Filmmaterial Schülerinnen und Schülern zum Abruf über das eigene Endgerät zum Privatgebrauch zur Verfügung zu stellen. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die das Filmmaterial im Rahmen der erworbenen Jahreslizenz des Kunden über das eigene Endgerät zum Privatgebrauch abspielen dürfen, richtet sich nach den vom Kunden in seinem Profil unter https://mediathek.dokumentarfilm.com/profil erstellten Schulklassen. Ein Zugriff der Schüler auf das Filmmaterial kann immer nur mit aktiver Lizenz der Lehrkraft erfolgen.
1.2 Technisch erforderliche Zwischenspeicherungen beim Abspielen der Dokumentarfilme über das Internet sind erlaubt (§ 44a UrhG).
1.3 Dem Kunden wird das Vorführungsrecht für nichtgewerbliche Bildungszwecke übertragen. Nicht erlaubt ist die Präsentation zu kommerziellen Zwecken.
1.4 Es handelt sich um ein einfaches Nutzungsrecht nach § 19 Abs.4 UrhG. Die Dauer des Nutzungsrechts richtet sich nach der Dauer der über das Shop-System der Mediathek https://mediathek.dokumentarfilm.com/ von der Lizenzgeberin erworbenen Jahreslizenz.
1.5 Örtlich ist das Nutzungsrecht auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, das Gebiet der Republik Österreich und das Gebiet der Schweiz beschränkt. Sofern es sich bei dem Kunden um eine Deutsche Auslandsschule oder ein Goethe-Institut handelt, dessen Standort außerhalb dieser Länder liegt, ist das Nutzungsrecht auf das Gebiet des Landes beschränkt, in dem dieser Kunde seinen Standort hat.
1.6 Die gesetzlichen Privilegierungstatbestände der §§ 60a-60h UrhG bleiben von dem Inhalt dieser Lizenzvereinbarung unberührt.
2. Rechte am didaktischen Begleitmaterial
2.1 Kunden, die sich als solche in der Mediathek https://mediathek.dokumentarfilm.com/ der Lizenzgeberin unter https://mediathek.dokumentarfilm.com/profil registriert haben, sind im Rahmen des Privatgebrauchs und zu nicht kommerziellen Zwecken im Unterricht an Bildungseinrichtungen dazu berechtigt, das didaktische Begleitmaterial herunterzuladen und zu benutzen.
2.2 Im Rahmen der Nutzung nach Ziff. 2.1 darf der Kunde analoge Vervielfältigungsstücke von dem Begleitmaterial anbieten.
2.3 Es handelt sich um ein einfaches Nutzungsrecht nach § 19 Abs.4 UrhG. Die Dauer des Nutzungsrechts richtet sich nach der Dauer der Registrierung.
2.4 Örtlich ist das Nutzungsrecht auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, das Gebiet der Republik Österreich und das Gebiet der Schweiz beschränkt. Sofern es sich bei dem Kunden um eine Deutsche Auslandsschule oder ein Goethe- Institut handelt, dessen Standort außerhalb dieser Länder liegt, ist das Nutzungsrecht auf das Gebiet des Landes beschränkt, in dem dieser Kunde seinen Standort hat.
2.5 Die gesetzlichen Privilegierungstatbestände der §§ 60a-60h UrhG bleiben von dem Inhalt dieser Lizenzvereinbarung unberührt.
3. Freiheit von Rechten Dritter
3.1 Die Lizenzgeberin hat sich mit verhältnismäßigen Mitteln und im Rahmen einer dem Vertragszweck angemessenen Sorgfaltspflicht vor Lizensierung des Filmmaterials um die Freiheit des Filmmaterials von Rechten Dritter, welche den unter 1. und 2. eingeräumten Nutzungsrechten entgegenstehen würden, bemüht.
3.2 Der Kunde wird sich unverzüglich schriftlich bei der Lizenzgeberin melden, falls ihm gegenüber gleichwohl Ansprüche aus Urheberrecht/ Markenrecht / Persönlichkeitsrecht oder anderen Schutzrechten wegen der vertragsgemäßen Verwendung des Filmmaterials geltend gemacht werden.
3.3 Wird die vertragsgemäße Nutzung durch Rechte Dritter beeinträchtigt und erfährt die Lizenzgeberin hiervon, so wird die Lizenzgeberin unverzüglich, soweit möglich und der Lizenzgeberin zumutbar, von dem Berechtigten Lizenzen mit der Berechtigung, Unterlizenzen an den Kunden zu vergeben, erwerben und dem Kunden die entsprechend erforderlichen Nutzungsrechte einräumen.
3.4 Ein gesetzliches Recht zur Minderung und Nacherfüllung bleibt unberührt.
4. Haftung
4.1 Die Parteien haften einander nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadensersatz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften die Parteien nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf und auf die er vertraut hat, wobei die Haftung in diesem Fall auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt ist.
4.2 Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei Personenschäden, bei Arglist und übernommenen Garantien ist der Höhe nach unbeschränkt.
4.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5. Schlussbestimmungen
5.1 Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht Anwendung.
5.2 Die etwaige Unwirksamkeit dieser Vereinbarung oder einzelner Teile dieser Vereinbarung beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes.
5.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus bzw. im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, am Sitz der Lizenzgeberin in Münster.
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Lizenzvereinbarung (Einzellizenz)
Präambel
Die Anne Roerkohl dokumentARfilm GmbH, Von-Vincke-Straße 10, 48143 Münster, im Folgenden „Lizenzgeberin“ genannt, ist Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an dem unter der Mediathek https://mediathek.dokumentarfilm.com/ angebotenen Filmmaterial. Bei dem Filmmaterial handelt es sich um Dokumentarfilme für den Schulunterricht. Es werden verschiedene „Pakete“ angeboten (z.B. nur Deutschfilme; nur Geschichtsfilme; Geschichts- und Deutschfilme zusammen). Über die Mediathek https://mediathek.dokumentarfilm.com/ bietet die Lizenzgeberin dem Kunden den Erwerb einer Jahreslizenz zur Nutzung des Filmmaterials an. Mit dieser Lizenzvereinbarung sollen dem Kunden der Lizenzgeberin die zur Nutzung des Filmmaterials zu privaten Zwecken sowie zu nicht kommerziellen Zwecken in Bildungseinrichtungen erforderlichen Rechte räumlich beschränkt eingeräumt werden. Bestandteil der Lizenzvereinbarung ist auch das didaktische Begleitmaterial zu den Dokumentarfilmen, welches registrierten Kunden als PDF- bzw. Word-Dokument zum Download zur Verfügung gestellt wird.
1. Rechte am Filmmaterial
1.1 Das über das Shop-System der Mediathek https://mediathek.dokumentarfilm.com/ der Lizenzgeberin im Rahmen des Erwerbs einer Jahreslizenz zum Abruf über das Internet dem Kunden zur Verfügung gestellte Filmmaterial darf nur für den Privatgebrauch und zu nicht kommerziellen Zwecken im Unterricht an Bildungseinrichtungen verwendet werden.
1.2 Technisch erforderliche Zwischenspeicherungen beim Abspielen der Dokumentarfilme über das Internet sind erlaubt (§ 44a UrhG).
1.3 Dem Kunden wird das Vorführungsrecht für nichtgewerbliche Bildungszwecke übertragen. Nicht erlaubt ist die Präsentation zu kommerziellen Zwecken.
1.4 Es handelt sich um ein einfaches Nutzungsrecht nach § 19 Abs.4 UrhG. Die Dauer des Nutzungsrechts richtet sich nach der Dauer der über das Shop-System der Mediathek https://mediathek.dokumentarfilm.com/ von der Lizenzgeberin erworbenen Jahreslizenz.
1.5 Örtlich ist das Nutzungsrecht auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, das Gebiet der Republik Österreich und das Gebiet der Schweiz beschränkt. Sofern es sich bei dem Kunden um eine Deutsche Auslandsschule oder ein Goethe-Institut handelt, dessen Standort außerhalb dieser Länder liegt, ist das Nutzungsrecht auf das Gebiet des Landes beschränkt, in dem dieser Kunde seinen Standort hat.
1.6 Die gesetzlichen Privilegierungstatbestände der §§ 60a-60h UrhG bleiben von dem Inhalt dieser Lizenzvereinbarung unberührt.
2. Rechte am didaktischen Begleitmaterial
2.1 Kunden, die sich als solche in der Mediathek https://mediathek.dokumentarfilm.com/ der Lizenzgeberin unter https://mediathek.dokumentarfilm.com/profil registriert haben, sind nur im Rahmen des Privatgebrauchs und zu nicht kommerziellen Zwecken im Unterricht an Bildungseinrichtungen dazu berechtigt, das didaktische Begleitmaterial herunterzuladen und zu benutzen.
2.2 Im Rahmen der Nutzung nach Ziff. 2.1 darf der Kunde analoge Vervielfältigungsstücke von dem Begleitmaterial anbieten.
2.3 Es handelt sich um ein einfaches Nutzungsrecht nach § 19 Abs.4 UrhG. Die Dauer des Nutzungsrechts richtet sich nach der Dauer der Registrierung.
2.4 Örtlich ist das Nutzungsrecht auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, das Gebiet der Republik Österreich und das Gebiet der Schweiz beschränkt. Sofern es sich bei dem Kunden um eine Deutsche Auslandsschule oder ein Goethe-Institut handelt, dessen Standort außerhalb dieser Länder liegt, ist das Nutzungsrecht auf das Gebiet des Landes beschränkt, in dem dieser Kunde seinen Standort hat.
2.5 Die gesetzlichen Privilegierungstatbestände der §§ 60a-60h UrhG bleiben von dem Inhalt dieser Lizenzvereinbarung unberührt.
3. Freiheit von Rechten Dritter
3.1 Die Lizenzgeberin hat sich mit verhältnismäßigen Mitteln und im Rahmen einer dem Vertragszweck angemessenen Sorgfaltspflicht vor Lizensierung des Filmmaterials um die Freiheit des Filmmaterials von Rechten Dritter, welche den unter 1. und 2. eingeräumten Nutzungsrechten entgegenstehen würden, bemüht.
3.2 Der Kunde wird sich unverzüglich schriftlich bei der Lizenzgeberin melden, falls ihm gegenüber gleichwohl Ansprüche aus Urheberrecht/ Markenrecht / Persönlichkeitsrecht oder anderen Schutzrechten wegen der vertragsgemäßen Verwendung des Filmmaterials geltend gemacht werden.
3.3 Wird die vertragsgemäße Nutzung durch Rechte Dritter beeinträchtigt, so wird die Lizenzgeberin unverzüglich, soweit möglich und der Lizenzgeberin zumutbar, von dem Berechtigten Lizenzen mit der Berechtigung, Unterlizenzen an den Kunden zu vergeben, erwerben und dem Kunden die entsprechend erforderlichen Nutzungsrechte einräumen.
3.4 Ein gesetzliches Recht zur Minderung und Nacherfüllung bleibt unberührt.
4. Haftung
4.1 Die Parteien haften einander nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadensersatz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften die Parteien nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf und auf die er vertraut hat, wobei die Haftung in diesem Fall auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt ist.
4.2 Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei Personenschäden, bei Arglist und übernommenen Garantien ist der Höhe nach unbeschränkt.
4.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5. Schlussbestimmungen
5.1 Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht Anwendung.
5.2 Die etwaige Unwirksamkeit dieser Vereinbarung oder einzelner Teile dieser Vereinbarung beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes.
5.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus bzw. im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, am Sitz der Lizenzgeberin in Münster.
Stand: 04.06.2024