20. Jahrhundert: 1914-1945 | Nationalsozialismus
Justiz
Die Justiz hat das Individuum zu schützen und die Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz zu garantieren. Dieser Rechtsgrundsatz gilt bis 1933 auch in Deutschland. Dann ist schlagartig Schluss. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten beginnt die Gleichschaltung der Justiz und die Aushöhlung des Rechtsstaats. Richter werden jetzt zu Gehilfen des NS-Regimes und unterstützen dieses bei der Ausschaltung politischer Gegner – frei nach der Devise: „Recht ist, was dem Volke nützt“. Für Morde werden nun rückwirkend passende Gesetzesvorlagen geliefert und auch die Rechte jüdischer Bürger werden massiv eingeschränkt. Mit dem „Arierparagraph“ wird die nationalsozialistische Rassenideologie zum Gesetz.
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Geeignet für die Fächer:
Geschichte
Empfehlung der Medienbegutachtung Baden-Württemberg für den Geschichtsunterricht
Rezension:
Angenehm ist die sachliche Darstellung, ohne reißerisch zu wirken oder monoton daherzukommen wie ältere Bildungsmedien.